Der Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum von KISP und BPS

Rechtliches – Anspruch auf
das Einholen einer Zweitmeinung

Inna fragte am 20.1.2004:
Mein Vater hat Prostatakrebs. Er ist bereits vor 3 Jahren behandelt worden (Strahlen+HTherapie).Dann war erstmal Ruhe. Aber jetzt vor 3 Monaten ist es wieder soweit. Leider ist der Urologe meines Vaters inzwischen im Ruhestand. Und der neue macht Probleme. Er hat ihn bereits 3 mal zu OP geschickt. Da wollten wir eine zweite Meinung einholen. Und um bei dem Spezialisten, den wir ausgesucht haben, ein Termin zu bekommen braucht mein Vater eine Überweisung von seinem jetzigen Urologen. Der weigert sich aber strickt!! Hat er das Recht dazu?? Was kann ich in der Situation unternehmen. Nach der ganzen Geschichte habe ich kein Vertrauen mehr zu diesem Arzt.
Jürg antwortete am selben Tag:
Der Einfachheit halber zitiere ich aus der Broschüre "Patientenrechte in Deutschland", herausgegeben vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit und vom Bundesminsterium der Justiz:
"Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt nicht ablehnen. Die Behandlungsunterlagen sind dem mitbehandelnden Arzt zu übermitteln. Der Patient sollte sich vorher über eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem Kostenträger (z. B. gesetzliche Krankenkasse) informieren."
[Jürg verwies auf einen Link auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz (http://www.bmj.bund.de/). Leider existiert dieser Link nicht mehr; die gebotene Information ist veraltet. – Ed]
Und Heinz schrieb, ebenfalls am selben Tag:
wenn der Uro Deines Vaters Probleme macht, sucht einen anderen Uro oder geht zum Hausarzt, der die Überweisung ausstellt, oder nehmt einen anderen Arzt. Prinzipiell kann man sich erst einmal den überweisenden Arzt aussuchen.