Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Anspruch auf
das Einholen einer Zweitmeinung
- Inna
fragte am 20.1.2004:
-
Mein
Vater hat Prostatakrebs. Er ist bereits vor 3 Jahren behandelt
worden (Strahlen+HTherapie).Dann war erstmal Ruhe. Aber jetzt vor 3
Monaten ist es wieder soweit. Leider ist der Urologe meines Vaters
inzwischen im Ruhestand. Und der neue macht Probleme. Er hat ihn
bereits 3 mal zu OP geschickt. Da wollten wir eine zweite Meinung
einholen. Und um bei dem Spezialisten, den wir ausgesucht haben, ein
Termin zu bekommen braucht mein Vater eine Überweisung von
seinem jetzigen Urologen. Der weigert sich aber strickt!! Hat er das
Recht dazu?? Was kann ich in der Situation unternehmen. Nach der
ganzen Geschichte habe ich kein Vertrauen mehr zu diesem Arzt.
-
Jürg
antwortete am selben Tag:
-
Der
Einfachheit halber zitiere ich aus der Broschüre
"Patientenrechte in Deutschland", herausgegeben vom
Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherheit und vom
Bundesminsterium der Justiz:
-
"Der
Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei
zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche
Zweitmeinung einholen. Den begründeten Wunsch, einen weiteren
Arzt hinzuzuziehen oder eine Zweitmeinung einzuholen, soll der Arzt
nicht ablehnen. Die Behandlungsunterlagen sind dem mitbehandelnden
Arzt zu übermitteln. Der Patient sollte sich vorher über
eventuelle Kostenfolgen bei dem Arzt oder dem Kostenträger
(z. B. gesetzliche Krankenkasse) informieren."
-
[Jürg verwies auf einen Link auf der
Homepage des Bundesministeriums für Justiz
(http://www.bmj.bund.de/).
Leider existiert dieser Link nicht mehr; die gebotene Information
ist veraltet. – Ed]
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Und Heinz schrieb,
ebenfalls am selben Tag:
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wenn
der Uro Deines Vaters Probleme macht, sucht einen anderen Uro oder
geht zum Hausarzt, der die Überweisung ausstellt, oder nehmt
einen anderen Arzt. Prinzipiell kann man sich erst einmal den
überweisenden Arzt aussuchen.