Der Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenerstattung bei
auswärtiger Unterbringung
- Friedrich
fragte am 15.11.2003:
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ich
beabsichtige, eine längere ambulante Therapie an einem anderen
Ort durchführen zu lassen. Wer kann mir Tipps und Erfahrungen
zur Erstattung der Unterbringungskosten durch die gesetzliche
Krankenkasse mitteilen?
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Josef antwortete am
17.11.2003:
-
Nach
Verständnis der gesetzlichen Kassen hast Du die Therapie in der
nächstgelegen medizinischen Einrichtung durchführen zu
lassen, wenn Nebenkosten erstattet werden sollen. Somit fallen die
"Unterbringungskosten" weg, erstattungsfähig sind
allenfalls die Fahrtkosten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln
(der kürzeste Weg, die billigsten Fahrkarten), unter bestimmten
Umständen - bei Genehmigung durch die Kasse - auch die
PKW-Fahrtkosten (z. B. da, wo die Verbindung mit den
öffentlichen Verkehrsmitteln nicht vorhanden oder unzumutbar:
km-Geld, kürzester Weg). Exotische Therapien, zu deren
Realisierung man in andere Bundesländer umziehen muss, werden
von den gesetzlichen Kassen ohnehin nicht übernommen. Details
bei der KK abfragen.
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