Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Altersgrenze beim Krankenhaustagegeld
- Hans-Helmut
schrieb am 24.6.2006:
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Kein
Tagegeld mit 65?
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ddp.
Saarbrücken. Eine Krankentagegeldversicherung endet, wie in den
Vertragsbedingungen angegeben, für eine Versicherung zum Ende
des Monats, in dem ihr Kunde das 65 Lebensjahr vollendet. Der
Versicherer kann in diesem Moment auch eine Zahlung einstellen,
selbst wenn der Versicherte noch krank ist. So entschied das
Oberlandgericht in Saarbrücken. rechtliche gegen die
Wirksamkeit dieser Regelung- etwa,- weil der Versicherte-
benachteiligt sein könnte- gebe es nicht, meinte der Richter.
AZ: 5 U 477/05- 50
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PS: Meine
Versicherung teilte mir auf meine Nachfrage mit: Die
Tagegeldversicherung wird Ihnen wie bisher bis zur Kündigung
weitergewährt. Keine Altersbegrenzung!
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Nachfragen
lohnt sich!