Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Schmerzensgeld bei
Schaden durch Fehldiagnose
- Guy
schrieb am 29.9.2001:
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OLG Celle 1 U 64/00
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Ein Mann, dem nach
einer Fehldiagnose die gesunde Prostata entfernt wurde, hat einen
Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von bis zu 100.000 Mark.
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Ein Arzt hatte bei
einem 61 Jahre alten Patienten nach der Untersuchung einer
Gewebeprobe fälschlicherweise Prostatakrebs diagnostiziert.
Daraufhin wurde die Drüse "fälschlicherweise völlig
unnötig" herausoperiert. Die Richter des OLG Celle
urteilten: Der Arzt habe dem Mann "jeglichen weiteren
materiellen und immateriellen Schaden, der durch die fehlerhafte
Diagnose im August 1998 verursacht worden ist, zu ersetzen" und
verurteilte ihn zu Zahlung von 100.000.- Mark Schmerzensgeld. Der
Arzt habe den erforderlichen Sorgfaltsmaßstab"
missachtet. Der 61-Jährige leide nun an Inkontinenz und
Impotenz. Dies beeinträchtige seine berufliche und private
Lebensführung. Unter Berücksichtigung des Alters des
Klägers sei dies eine "essenzielle Einbuße an
Lebensqualität", denn der Mann habe die Familienplanung
noch nicht abgeschlossen. Dabei sei auch zu berücksichtigen,
dass die durch den unnötigen Eingriff hervorgerufenen
Gesundheitsschäden den Kläger nachhaltig bei der Suche
nach einer Lebensgefährtin beeinträchtigen.
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Wenn ich folgerichtig
weiterdenke, heißt das doch, dass die Diagnose durch eine
Prostatabiopsie bezüglich ob ich nun Krebs habe oder gesund bin
oder vielleicht "nur" Prostatitis oder Hyperplasie habe,
zumindest nicht hundertprozentig immer richtig ist! Um eine
Fehldiagnose in Zukunft vermeiden zu können, wäre es
vielleicht sinnvoll, 3 Pathologen unabhängig voneinander eine
Diagnose des Prostatagewebes machen zu lassen?
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Uwe kommentierte
das am 30.9.2001 wie folgt:
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wer weiß schon,
wie viele von uns kurativ operiert worden sind und bei denen der PSA
< 0,1 ng/ml war, weil wir keinen Prostatakrebs sondern
Prostatitis (Entzündung der Prostata) hatten. Das
Mediziner-System schützt die Falsch-Diagnose, außer, die
Diagnose wird in einem anderen Krankenhaus als die Operation
durchgeführt und selbst dann, welch ein Arzt hat schon den Mut
zu sagen, wir haben ihnen die Prostata entfernt, sie haben aber
keinen Prostatakrebs gehabt? Übrigens, die Gewebeproben müssen
5 Jahre aufbewahrt werden! Vielleicht ist Dein Vorschlag richtig,
die Gewebeprobe von einem zweiten Pathologen beurteilen zu lassen.