Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenerstattung von
Anschlussheilbehandlung/Reha-Maßnahmen
- Manfred
schrieb am 27.5.2001:
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jeder Krebskranke hat
ein Anrecht auf eine Reha-Maßnahme!!!
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Meines Wissens wird
diese Reha-Maßnahme dreimal ohne Einschränkungen von der
BfA gewährt. Hierbei wird die AHB (Anschlussheilbehandlung) mit
angerechnet.
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In meinem Falle habe
ich dieses Jahr bereits die zweite Reha nach der AHB im Jahre 1999
von der BfA bekommen und mit viel Erfolg in Bad
Wildungen-Reinhardshausen durchgeführt. Ich fühle mich
wieder fit, die Strapazen des intermittierenden Androgenentzuges
aufzunehmen.
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Lt. Info meiner
Krankenkasse (BEK) sollte der Antrag immer gestellt werden; bei
einer Ablehnung ist ein Widerspruch angesagt!!
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Normalerweise werden
drei Wochen für diese Maßnahmen gewährt. Wer so
lange es von zu Hause aushält, sollte bei den behandelnden
Ärzten in der Klinik eine Verlängerung um eine Woche
verlangen. "die Heilungsaussichten sind zwar gut, aber eine
Verlängerung würde meine Heilungsaussichten wesentlich
erhöhen". Nach meiner Kenntnis wird dieser Verlängerung
von der Klinik immer zugestimmt.
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Werdegang: Der Arzt
erstellt einen "ärztlichen Befundbericht zur Anregung
einer stationären Nachbehandlungsmaßnahme bei malignen
Geschwulstkrankheiten", diesen habe ich bei meiner Krankenkasse
(BEK) eingereicht und diese haben ein zusätzliches Formular
ausgefüllt und an die BfA gesandt. Innerhalb von vier Wochen
war der zustimmende Bescheid da, und in weiteren drei Wochen konnte
ich die Kur antreten.
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Meine Situation:
Lymphadenektomie im Jan. 1999, Prostatektomie im Febr. 1999, Anstieg
des PSA. Durchführung einer intermittierenden
Androgenbehandlung.
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Wie das bei unseren
Freunden in den Niederlanden oder in Österreich gehandhabt
wird, weiß ich leider nicht.
- ManfredB
fragt am 7.4.2005:
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Ich
habe gerade eine radikale Prostatektomie hinter mir und bin von der
Klinik für eine Anschlussheilbehandlung angemeldet. Muss meine
private Krankenversicherung die Kosten übernehmen, auch wenn
nach dem Tarif Kurleistungen nicht vorgesehen sind?
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Zur
Zeit hält sich meine Krankenversicherung mit einer
Stellungnahme noch bedeckt und pokert.
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Wer
kann mir hier weiterhelfen? Wo gibt es hierzu eine gesetzliche
Grundlage?
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Urologe fs antwortete am selben Tag:
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wenn Sie vertraglich Kurleistungen
ausgeschlossen haben wird es schwierig. Haben Sie zusätzlich
Krankentagegeld? Dann könnten Sie argumentieren, schneller
wieder arbeitsfähig zu sein, und auf Kulanz hoffen.
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Martin schrieb:
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ein Patient, der sich einer medizinisch
angezeigten stationären Behandlung in einer
Rehabilitationsklinik unterzieht, hat Anspruch auf
Krankenhaustagegeld. So lautet die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenz. 1 U 7 /02).
Ist nicht ganz Ihr Fall, aber vielleicht hilft`s.
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ManfredB meldete sich am 11.4.2005 wieder:
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Vielen Dank für die schnellen Antworten, die mir geholfen haben
und mir das Gefühl gegeben haben, mit meinen Problemen nicht
allein zu sein.
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Ich habe zwischenzeitlichen eine Kostenübernahme meiner
privaten Krankenversicherung erreichen können, nachdem mein
Rentenversicherungsträger, das Versorgungswerk der
Rechtsanwälte in NRW, ein Negativattest ausgestellt hat mit der
richtigen Begründung, dass es sich bei der
Anschlussheilbehandlung um eine Fortsetzung der Krankenbehandlung
handelt.
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Meinen Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung habe ich letztlich
mit dem Argument überzeugen können, dass bei einer
erfolgreichen Anschlussheilbehandlung mit Lösung des Problems
der Inkontinenz durch gezielte Therapie diese Kosten weitaus
geringer wären als die Kosten einer dauerhaften Inkontinenz. Er
war so beeindruckt, dass er eine Kostenzusage sogar für vier
Wochen erteilt hat, obwohl die AHB bei mir nur für drei Wochen
vorgesehen ist. Darüberhinaus hat er mir für eine an eine
nachfolgende Strahlentherapie anschließende AHB ebenfalls eine
Kostenübernahme zugesagt, sollte dies erforderlich sein.
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Ich denke, man ist immer gut beraten, gegenüber den Kassen mit
Kostenaspekten zu argumentieren, sollten diese eine AHB ablehnen,
und aufzeigen, dass die Kosten bei einer dauerhaften
Folgeerscheinung wie z. B. dauerhafte Inkontinenz weitaus
größer sind.