Der
Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum
von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenerstattung von
Anschlussheilbehandlung/Reha-Maßnahmen
Manfred
schrieb am 27.5.2001:
jeder
Krebskranke hat ein Anrecht auf eine Reha-Maßnahme!!!
Meines
Wissens wird diese Reha-Maßnahme dreimal ohne Einschränkungen
von der BfA gewährt. Hierbei wird die AHB
(Anschlussheilbehandlung) mit angerechnet.
In
meinem Falle habe ich dieses Jahr bereits die zweite Reha nach der
AHB im Jahre 1999 von der BfA bekommen und mit viel Erfolg in Bad
Wildungen-Reinhardshausen durchgeführt. Ich fühle mich
wieder fit, die Strapazen des intermittierenden Androgenentzuges
aufzunehmen.
Lt.
Info meiner Krankenkasse (BEK) sollte der Antrag immer gestellt
werden; bei einer Ablehnung ist ein Widerspruch angesagt!!
Normalerweise
werden drei Wochen für diese Maßnahmen gewährt. Wer
so lange es von zu Hause aushält, sollte bei den behandelnden
Ärzten in der Klinik eine Verlängerung um eine Woche
verlangen. "die Heilungsaussichten sind zwar gut, aber eine
Verlängerung würde meine Heilungsaussichten wesentlich
erhöhen". Nach meiner Kenntnis wird dieser Verlängerung
von der Klinik immer zugestimmt.
Werdegang:
Der Arzt erstellt einen "ärztlichen Befundbericht zur
Anregung einer stationären Nachbehandlungsmaßnahme bei
malignen Geschwulstkrankheiten", diesen habe ich bei meiner
Krankenkasse (BEK) eingereicht und diese haben ein zusätzliches
Formular ausgefüllt und an die BfA gesandt. Innerhalb von vier
Wochen war der zustimmende Bescheid da, und in weiteren drei Wochen
konnte ich die Kur antreten.
Meine
Situation: Lymphadenektomie im Jan. 1999, Prostatektomie im Febr.
1999, Anstieg des PSA. Durchführung einer intermittierenden
Androgenbehandlung.
Wie
das bei unseren Freunden in den Niederlanden oder in Österreich
gehandhabt wird, weiß ich leider nicht.
ManfredB
fragt am 7.4.2005:
Ich
habe gerade eine radikale Prostatektomie hinter mir und bin von der
Klinik für eine Anschlussheilbehandlung angemeldet. Muss meine
private Krankenversicherung die Kosten übernehmen, auch wenn
nach dem Tarif Kurleistungen nicht vorgesehen sind?
Zur
Zeit hält sich meine Krankenversicherung mit einer Stellungnahme
noch bedeckt und pokert.
Wer
kann mir hier weiterhelfen? Wo gibt es hierzu eine gesetzliche
Grundlage?
Urologe
fs antwortete am selben Tag:
wenn
Sie vertraglich Kurleistungen ausgeschlossen haben wird es schwierig.
Haben Sie zusätzlich Krankentagegeld? Dann könnten Sie
argumentieren, schneller wieder arbeitsfähig zu sein, und auf
Kulanz hoffen.
Martin
schrieb:
ein
Patient, der sich einer medizinisch angezeigten stationären
Behandlung in einer Rehabilitationsklinik unterzieht, hat Anspruch
auf Krankenhaustagegeld. So lautet die Entscheidung des
Oberlandesgerichts Zweibrücken (Aktenz. 1 U 7 /02).
Ist nicht ganz Ihr Fall, aber vielleicht hilft`s.
ManfredB
meldete sich am 11.4.2005 wieder:
Vielen
Dank für die schnellen Antworten, die mir geholfen haben und mir
das Gefühl gegeben haben, mit meinen Problemen nicht allein zu
sein.
Ich
habe zwischenzeitlichen eine Kostenübernahme meiner privaten
Krankenversicherung erreichen können, nachdem mein
Rentenversicherungsträger, das Versorgungswerk der Rechtsanwälte
in NRW, ein Negativattest ausgestellt hat mit der richtigen
Begründung, dass es sich bei der Anschlussheilbehandlung um eine
Fortsetzung der Krankenbehandlung handelt.
Meinen
Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung habe ich letztlich mit dem
Argument überzeugen können, dass bei einer erfolgreichen
Anschlussheilbehandlung mit Lösung des Problems der Inkontinenz
durch gezielte Therapie diese Kosten weitaus geringer wären als
die Kosten einer dauerhaften Inkontinenz. Er war so beeindruckt, dass
er eine Kostenzusage sogar für vier Wochen erteilt hat, obwohl
die AHB bei mir nur für drei Wochen vorgesehen ist.
Darüberhinaus hat er mir für eine an eine nachfolgende
Strahlentherapie anschließende AHB ebenfalls eine
Kostenübernahme zugesagt, sollte dies erforderlich sein.
Ich
denke, man ist immer gut beraten, gegenüber den Kassen mit
Kostenaspekten zu argumentieren, sollten diese eine AHB ablehnen, und
aufzeigen, dass die Kosten bei einer dauerhaften Folgeerscheinung wie
z. B. dauerhafte Inkontinenz weitaus größer sind.