Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenübernahme einer Misteltherapie durch Gesetzliche
Krankenkassen
- Josef
schrieb am 7.1.2004:
-
Wen
es interessiert: Soeben teilte mir die gesetzl. KK - die Techniker
Krankenkasse mit, dass ihr "Medizinischer Dienst" die
begleitende/zusätzliche Misteltherapie zur Bezahlung durch die
KK freigegeben hat. Wer evtl. Schwierigkeiten mit seiner ges. KK
wegen Bezahlung von Misteln hat, kann das Schreiben (in Kopie) bei
mir abrufen.
- Dr. M.S. schrieb am 22.5.2005:
-
Anthroposophische Mistelpräparate bei einer Krebstherapie
müssen von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt werden. Das
entschied das Sozialgericht Düsseldorf am 1. März 2005 in
einem Hauptsacheverfahren. Zuvor hatte eine Krebspatientin die
Barmer Ersatzkasse verklagt, weil diese die Kosten für ihre
Misteltherapie nicht erstatten wollte.
-
Horst MUC ergänzte am selben Tag:
-
Ein Link dazu:
http://www.medizin-2000.de/news/2005/iscador_erstattung.html.