Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Anerkennung/Nichtanerkennung des
Vorliegens von
Knochenmetastasen durch die GKK
- Dieter
schrieb am 14.3.2006:
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Ich wende
mich heute mit einer etwas abstrusen Frage an das Forum.
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Bei der
Gutachteruntersuchung zur Erwerbsminderungsrente bei der
Bundesknappschaft in Siegen bestritt der Gutachter die Diagnose auf
Knochenmetastasen, obwohl ein Befund des Knochszintigramms vorlag.
Ich habe mich darüber bei dem Sozialmedizinischen Dienst der
Knappschaft beschwert.
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Daraufhin
erhielt ich folgende Antwort:
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"In
Ihrem konkreten Fall wurden die "Knochenmetastasen"
aufgrund von Veränderungen im Vergleich sowie eines
PSA-Anstieges als Tochtergeschwüre interpretiert. Die
Beurteilung einer Knochenmetastase ist unverändert nach
internationalen wissenschaftlichen onkologischen Kriterien nur bei
absolut sicherem Nachweis eines bösartigen Wachstums in
feingeweblichen Proben (z. B. Gewebsentnahme aus den Knochen)
gegeben. Manchmal ist sogar eine 2. Probennahme erforderlich, um
absolut sicher zu sein.....
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Die
Beschreibung des Knochenszintigramm-Befundes kann maximal "als
im Sinne von Tochtergeschwülsten" beurteilt werden."
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Mich
verwirrt das Ganze! Ist die Diagnose Knochenmetastasen von meinem
Urologen richtig oder nicht? Wenn Meatastasen angezweifelt werden,
bekomme ich dann die richtige Therapie? Hat hier jemand Erfahrung in
der Diagnostik und kann mir helfen?
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Ich bin sehr
verunsichert!
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Elke
antwortete am selben Tag:
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ich bin
ziemlich entsetzt über die Interpretation des zur Begutachtung
herangezogenen Arztes. Leider wissen wir nicht, welcher Fachrichtung
dieser angehört.
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Die
Knochenmetastasen muss man bestimmt nicht durch eine Knochenbiopsie
absichern lassen, wenn der Primärtumor bekannt ist. Siehe
Leitlinien Diagnostik:
http://www.uni-duesseldorf.de/awmf/ll/033-016.htm.
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Wie lautet
denn der Befund des beauftragten Radiologen, der die Szintigraphie
durchgeführt hat? Mit ihm würde ich mich zuerst
kurzschließen.
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Ich denke,
Du hast Dich zu Recht beschwert und solltest Dich keinesfalls
verunsichert lassen – das ist Politik von vielen Ämtern
und Institutionen, um möglichst viele Ansprüche von
Antragstellern abzuwimmeln. Nicht umsonst sind die Sozialgerichte
nach abgelehnten Widersprüchen, die dann in Klagen übergehen,
völlig überlaufen.
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Du brauchst
einen guten Arzt, der Dir 100-prozentig zur Seite steht. Wenn dieser
Punkt gesichert ist und Dein Widerspruch keinen Erfolg zeitigt, dann
wird wohl als nächster Schritt der Gang zum Rechtsanwalt
anstehen. Manchmal hilft es auch, durch eine Mitgliedschaft im VdK
rechtlichen Rat und Beistand einzuholen.
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Dieter(V), Gesundheitspolitischer Sprecher des BPS,
schrieb einen Tag später:
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der Gutachter der Knappschaft ist mit Sicherheit kein
Prostatakrebsspezialist, eher ein Lungenspezialist.
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Elke hat zu Recht auf die Leitlinien hingewisen. Diese solltest du
bei deinem weiteren Verfahren vorbringen. Wozu gibt es denn solche
Leitlinien? Ich kann dich nur ermuntern, weiter zu kämpfen –
gegen solch bornierte "Fachleute" und für deine
berechtigten Interessen.
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Hilfreich ist hierbei folgende Information:
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Bei Fragen zum Medizin- oder Sozialrecht bietet das
Medizinrechts-Beratungsnetz eine kostenlose juristische Erstberatung
durch die Vertrauensanwälte der Stiftung Gesundheit.
Beratungsscheine können unter der gebührenfreien Rufnummer
0800/0 73 24 83 angefordert werden.
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Dieser Service ist eine gemeinsame Einrichtung von der Stiftung
Gesundheit und dem Medizinrechtsanwälte e. V. Weitere
Informationen sowie das Verzeichnis der Vertrauensanwälte gibt
es unter www.medizinrechts-beratungsnetz.de.
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Dort kannst du von neutralen Rechtsanwälten erfahren, welche
Möglichkeiten (Klage, Schiedsverfahren) dir möglich sind
und welche Chancen dabei bestehen.
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Diese Rechtsanwälte dürfen den Fall selbst nicht
übernehmen, insofern sind sie neutral, plädieren also
nicht zu eigenen Gunsten (juristische Vertretung = Folgegeschäft).
Sollte ein Rechtsanwalt dann nötig sein – hast du eine
Rechtsschutzversicherung? – dann sollte dies ein Fachanwalt in
Medizinrecht sein (ggf bei der BPS-Geschäftstelle nachfragen).
Der BPS unterstützt auch sozialrechtliche Interessen von
Prostatakrebs-Betroffenen.
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Weiterhin viel Mut und Kraft, aber auch Erfolg beim Kämpfen!