Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenerstattung der
labormäßigen Bestimmung
von Tumormarkern
- Urologe
fs schrieb am 14.11.2006:
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Soeben hat mich (zu Recht) mein Labor darauf aufmerksam gemacht,
dass laut EBM 2000 (Gebührenordnung für Kassenpatienten)
nur ZWEI Tumormarker GLEICHZEITIG angefordert dürfen/bezahlt
werden.
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D. h. aus der Liste:
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PSA, fPSA, cPSA, CEA, NSE, CGA ... darf man(n) sich zwei für
die Bestimmung "aussuchen", der Rest fällt unter den
Tisch. Bisher war es unserem Labor nicht aufgefallen, dass die
anderen einfach NICHT bezahlt wurden. Darüber sind sie jetzt im
Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung gestolpert und weigern
sich künftig – zu Recht meine ich – die anderen
Parameter kostenlos mitzubestimmen.
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Ein Ausweg aus dem Dilemma wäre, zwei Werte, dann einige Tage
später wieder Blut abnehmen ... die nächsten zwei Werte
bestimmen lassen ... oder die teuersten beiden aus Kasse, die
anderen privat... Was für ein Schwachsinn... nachzulesen im EBM
http://www.kbv.de/ebm2000plus/html/000/7O2000JR10000H0.html
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HorstA fragte am selben Tag:
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gilt das nur für Tumormarker, oder werden
neben zwei Tumormarkern auch noch andere Parameter bezahlt, z. B.
beim Großen Blutbild ( incl. PSA)?
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Urologe fs antwortete am 20.11.2006:
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Das gilt nur für Tumormarker.
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Josef fragte am 6.2.2007:
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Kann man das umgehen, indem die Zuweisung
nicht vom Hausarzt, sondern vom Facharzt kommt, oder die Diagn. PCa
bzw. Verdacht auf PCa draufsteht?
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Urologe fs antwortete am selben Tag:
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Leider ist der Grund oder die Diagnose VÖLLIG
irrelevant! Der Urologe könnte zwei Werte anfordern und der
Hausarzt (aus der noch im Labor vorhandenen Probe) zwei Werte
nachfordern – theoretisch.
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