Der Extrakt aus dem Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
Kostenerstattung für
Medikamente und Hilfsmittel bei
Impotenz
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Hansjörg
schrieb am 10.5.2001 unter dem Stichwort "Kostenerstattung
bei SKAT-Therapie" [SKAT =
Schwellkörper-Autoinjektionstherapie Ed.]:
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Auf dem letzen Treffen
unserer SHG Prostatakrebs Rhein-Neckar überreichte mir ein
Mitglied ein Schreiben seiner Krankenkasse, der KKH, dass die Kosten
für die SKAT-Therapie von den gesetzlichen Krankenkassen
übernommen würden nach einer Entscheidung des
Bundessozialgerichtes vom 30.9.99. Ich vergewisserte mich bei meiner
eigenen Krankenkasse, der TKK, und bekam diese Auskunft bestätigt.
Ich wurde sogar aufgefordert, die Privatliquidation meines Urologen
für die Behandlung und die Rezeptgebühr zur nachträglichen
Kostenerstattung einzureichen. Die Sachbearbeiterin wies noch darauf
hin, dass die Ärzte, um ihr Budget zu schonen, gerne in diesen
Fällen zur Privat-Liquidation schreiten würden. Der
Urologe darf nicht mit Hinweis auf sein Budget die Verordnung
ablehnen, sondern nur aus medizinischen Gründen. Unserem
Mitglied sei Dank für diesen Hinweis, und ich hoffe, dass er
auch für einige im Forum hilfreich ist.
- Stucki
schrieb am 15.3.2002:
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kleine
positive Nachricht: Meine Krankenkasse hat mir auf das
SKAT-Medikament einen Zuschuss gewährt:
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112,90
EUR von in 2001 gezahlten 262,32 DM = 134,12 EUR - das sind 84%.
Also Kopf hoch und Rechnungen einreichen! Irgendwo habe ich gelesen,
dass auch auf SKAT-Medikamente ein Erstattungsanspruch besteht
(Gesetz oder Gerichtsurteil).
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Falls
da jemand was Näheres weiss ...
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Uwe
wusste etwas Näheres. Am selben Tag schrieb er:
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es
gibt drei Gerichtsurteile wegen Viagra und Caverject, dass die
Krankenkassen zahlen müssen, wenn die Impotenz
krankheitsbedingt ist, was natürlich nach PE oder ST oder HB
bei uns zutrifft.
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1.)
Sozialgericht Lüneburg AZ S9KR94/99
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2.)
Sozialgericht Lüneburg AZ S9KR97/99
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3.)
Amtsgericht Dortmund AZ 128C1226/00
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So,
nun prozessiert man schön auf Euer Recht, einen Orgasmus zu
bekommen!
- Unter
dem Betreff "Viagra für Beamte!" schrieb Uwe am
16.6.2002:
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Koblenz
(AP)
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Beamte,
die aus medizinischen Gründen das Potenzmittel Viagra
benötigen, haben Anspruch auf finanzielle Beihilfe des Staates.
Dies geht aus einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz
hervor. Ausgeschlossen sei die staatliche Beihilfe lediglich in
Fällen, in denen "alters- oder konstitutionsbedingte
Schwächen" durch Viagra behoben werden sollen. Im
vorliegenden Fall hatte ein Beamter auf Kostenbeihilfe geklagt, weil
die zuständige Oberfinanzdirektion für die blauen Pillen
nicht zahlen wollten. Der Staatadiener hatte sich zuvor wegen einer
Krebserkrankung einer Prostataoperation unterziehen müssen und
litt seither unter einer sogenannten erektilen Dysfunktion.
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Az.:
2 A 11755/01.OVG