Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Kostenübernahme von homöopathischen Mitteln nach
der Gesundheitsreform von 2004
- Fridolin
schrieb am 25.3.2004 im BPS-Forum:
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Ab
1. April dürfen ausnahmsweise auch homöopathische und
anthroposophische Medikamente, deren Wirksamkeit nicht belegt ist,
verordnet werden.
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Die
Reform wurde in diesem Teil nachgebessert. Im neuen Gesetz steht,
dass der Therapievielfalt Rechnung zu tragen ist und Arzneien der
besonderen Therapierichtungen, also homöopathische und
anthroposophische Medikamente, von der Behandlung nicht
ausgeschlossen werden dürfen.
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Diese
Medikamente mussten per 1.4. wieder zugelassen werden, sagte Rainer
Hess, Chef des "gemeinsamen Bundesausschusses". Allerdings
nur für bestimmte schwerwiegende Erkrankungen, z. B.
Krebs.
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im Stern,
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