Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Erwerbsunfähigkeitsrente
- Rudolf
schrieb am 14.9.2006 unter dem Betreff "Warnung vor
Selbsthilfegruppen-Arbeit":
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Und
also schließt er messerscharf:
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"Der
Patient ist in einer Selbsthilfegruppe tätig, die er nach
Auskunft seines behandelnden Urologen selbst organisiert hat. Damit
ist auch eine gute Leistungsbereitschaft für die bisherige
berufliche Tätigkeit anzunehmen."
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Das
sind die beiden Schluss-Sätze aus dem urologischen Gutachten
zur Beurteilung meiner Leistungsfähigkeit – um zu
begründen, warum mir ab 1.10. die halbe EU-Rente, die ich seit
dem Frühjahr 2003 bekomme, gestrichen werden kann.
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Natürlich
ist das nur der letzte sensationelle Gedanke zur Begründung und
ich werde möglicherweise auf die anderen tollen
Gutachterstatements noch öffentlich eingehen, aber diese
Schlussfolgerung sollte uns doch zur Vorsicht mahnen, oder? Lieber
die SHG-Arbeit verschweigen, im Stillen betreiben – sonst wird
Dir daraus noch ein Strick gedreht ... ?
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