Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Versicherungsschutz für ehrenamtlich tätige
Personen
- Der
Justitiar des BPS, RA Kai Mielke, schrieb am 18.1.2005:
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seit dem 01.01.2005 genießen rund zwei Millionen ehrenamtlich
tätige Personen einen besseren Unfallversicherungsschutz.
Bereits bisher waren, bzw. sind rund 1,7 Millionen Ehrenamtliche bei
den regionalen Gemeindeunfallversicherungsverbänden und den
Unfallkassen versichert: als kommunale Mandatsträger, Schöffen
bei Gericht, Wahlhelfer oder als Schülerlotsen. Ehrenamtliche
Tätigkeiten in Vereinen und Bürgerinitiativen hingegen
waren bislang meist unversichert. Diese Lücke ist nun durch
eine Novellierung des siebten Teils des Sozialgesetzbuches
geschlossen worden: Mit Beginn dieses Jahres sind auch Personen
versichert, die sich ehrenamtlich beispielsweise in einer
Patenschaft für einen Kinderspielplatz engagieren, bei der
Pflege von Parks oder der Säuberung von öffentlichen
Flächen mitmachen oder auch bei der Renovierung von
Klassenzimmern oder Sporthallen aushelfen. Für die in
Rettungsorganisationen wie z.B. der Freiwilligen Feuerwehr oder dem
Roten Kreuz freiwillig Tätigen, die bereits bisher versichert
waren, hat sich der Versicherungsschutz erweitert: Ihnen werden nun
auch Sachschäden erstattet, die sie in Ausübung ihres
Ehrenamtes erleiden.
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Nähere Informationen bietet eine Broschüre, die der
Bundesverband der Unfallkassen gemeinsam mit dem Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung herausgegeben hat. Die
40-seitige Broschüre trägt den Titel "Zu Ihrer
Sicherheit - Unfallversichert im Ehrenamt" und kann als
pdf-Datei unter folgenden Internetadressen heruntergeladen werden:
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http://www.unfallkassen.de
target="_blank"
http://www.bmgs.bund.de/download/broschueren/A329.pdf. -
Für den Vorstand des BPS sowie die ehrenamtlich tätigen
Leiter der ihm angeschlossenen Selbsthilfegruppen bringt die
Gesetzesnovellierung keine gravierende Änderung mit sich. Denn
der BPS wurde mit Wirkung zum 01.01.2005 an die Berufsgenossenschaft
für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) überwiesen,
bei der schon seit jeher die Möglichkeit besteht, ehrenamtlich
Tätige mitzuversichern. Das hierfür Erforderliche wird in
den nächsten Wochen in die Wege geleitet.