Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Verschreibungsfähigkeit von Cannabis
- Carola-Elke schrieb am 30.8.2006:
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hiermit
möchte ich gerne über ein wichtiges Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts informieren.
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Pressemitteilung
der Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin zum Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Mai 2005, das im November 2005
veröffentlicht wurde
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Bundesverwaltungsgericht
öffnet Weg für die medizinische Verwendung von Cannabis in
Deutschland
Antragsflut an das Bundesinstitut für
Arzneimittel und Medizinprodukte erwartet -
Die
Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin begrüßt das
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das von gesundem
Menschenverstand, einem hohen Maß an Verantwortung für
das Allgemeinwohl und für das Rechtsempfinden der Bevölkerung
sowie einem realitätsnahen Blick auf die Wirklichkeit zeugt,
und sich damit wohltuend von einigen Stellungnahmen und
Entscheidungen des Bundesgesundheitsministeriums und dem ihm
unterstehenden Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) der vergangenen Jahre abhebt.
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Das
Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil den Beschluss des
Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 bestätigt, nach
dem Patienten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte nach Paragraph 3 des Betäubungsmittelgesetzes
eine Ausnahmegenehmigung zur medizinischen Verwendung sonst
illegaler Cannabisprodukte erhalten können (siehe unten
stehende Meldung aus den IACM-Informationen vom 12. November 2005).
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Das BfArM
hatte dieses Recht bestritten, da die Behandlung einzelner Patienten
keinen im öffentlichen Interesse liegenden Zweck begründe.
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Im Urteil
wird nicht nur das Verhalten des BfArM kritisiert, sondern auch die
"Unschlüssigkeit der Argumentation", mit der die
Bundesregierung ihre eigene Initiative aus dem Jahre 1999, einen
Cannabisextrakt verschreibungsfähig zu machen, im Januar 2004
aufgegeben hat.
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Es ist
abzusehen, dass das Urteil erhebliche Auswirkungen auf die
medizinische Verwendung von Cannabisprodukten in Deutschland haben
wird und in seiner Bedeutung alle früheren Urteile und
politischen Entwicklungen übertreffen kann.
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Es ist davon
auszugehen, dass in den kommenden Wochen und Monaten eine Vielzahl
von Patienten, die von Cannabisprodukten Linderung erfahren oder
sich Linderung erhoffen, Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung
zur medizinischen Verwendung sonst illegaler Cannabisprodukte
stellen werden. Die ACM ermuntert alle Patienten, solche Anträge
zu stellen. Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom
Januar 2000 hatte die ACM noch dazu geraten, dass nur wenige Anträge
gestellt werden, die es erlauben würden, die grundsätzlichen
Möglichkeiten auszuloten. Dennoch wurden mehr als 100 Anträge
gestellt. Heute hat sich die Situation geändert, und es wäre
politisch sinnvoll, wenn einige Tausend Anträge gestellt
würden.
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Das BfArM
ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verpflichtet,
jeden einzelnen Fall individuell zu prüfen, damit seine
Entscheidungen in weiteren verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Bestand haben können.
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Zwar hat das
Bundesverwaltungsgericht darauf hingewiesen, dass eine solche
Erlaubnis "im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde"
liege, was es dem BfArM ermöglicht, solche Anträge nach
diesem Ermessen auch abzulehnen, allerdings hat das
Bundesverwaltungsgericht hier bereits einige Vorgaben gemacht. So
können die Anträge nicht abgelehnt werden, weil Patienten
sich vom Arzt Dronabinol verschreiben lassen können, da dieses
Medikament "weder ohne weiteres verfügbar noch für
den normalen Bürger erschwinglich ist", und daher keine
Alternative darstelle, die "das öffentliche Interesse am
Einsatz von Cannabis zur Krankheitsbekämpfung entfallen lässt".
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Zudem
bestehe keine Erfordernis, die therapeutische Wirksamkeit
nachzuweisen, wie es das Arzneimittelgesetz verlangt. Der mögliche
Nutzen könne gerade bei schweren Erkrankungen auch in einer
"Verbesserung des subjektiven Befindens" liegen.
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Das Gericht
schreibt: "Bei schweren Erkrankungen ohne Aussicht auf Heilung
gebietet es in diesem Rahmen die von Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des
Grundgesetzes geforderte Achtung vor der körperlichen
Unversehrtheit, die Möglichkeit einer Erlaubnis nach § 3
Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz nur dann auszuschließen,
wenn ein therapeutischer Nutzen keinesfalls eintreten kann."
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Nachzulesen
hier: http://www.cannabis-med.org/german/Presse_2005_11.pdf
Das Urteil ist hier zu finden:
http://www.cannabis-med.org/german/bverwg.pdf
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Formulierungsvorschlag
für einen Antrag an das BfArM:
www.cannabis-med.org/german/antrag.pdf
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Angesichts
der sich im Forum häufenden Anfragen nach wirksamer Hilfe in
der palliativen Begleitung und Behandlung von Schwerkranken ist
diese Information hoffentlich ein Hinweis, den Angehörige
verfolgen sollten.
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http://www.netdoktor.de/feature/cannabis_medizin.htm
http://www.netdoktor.de/004738.htm
http://www.wowowo.de/enews/9776.htm
http://www.thc-pharm.de/index.html
http://www.dronabinol.at/
http://www.stiftung-warentest.de/online/versicherung_vorsorge/meldung/1336214/1336214.html
http://www.cannabis-med.org/german/nav/home-patients.htm
http://www.cannabis-med.org/german/nav/home-patients.htm
http://www.cannabislegal.de/neu/2006-05.htm
http://www.onkologie2006.de/exec/login/login.cgi?check=0&site=/palliativmedizin/seite1.htm
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/entrez/query.fcgi?db=pubmed&cmd=Retrieve&dopt=AbstractPlus&list_uids=16849753&query_hl=3&itool=pubmed_docsum
http://www.aerztezeitung.de/docs/2004/10/11/183a1101.asp?cat=/medizin/cannabis
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Das ZDF widmete im November 2005 dem Cannabis als Heilpflanze einen
eigenen
Themenzweig:
http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2140325,00.html
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Hier ein kleines Video aus der ZDF-Mediathek, in dem die Vorteile
der Dronabinoltherapie anschaulich dargestellt
werden:
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/inhalt/24/0,4070,2174968-6-wm_dsl,00.html
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