Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente
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Susanne fragte am 19.11.2003
per direkter eMail:
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mein Vater
hat sich im Januar dieses Jahres einer Prostata-Krebs-Op unterziehen
müssen. Nach drei Monaten hat er wieder angefangen zu arbeiten
(er ist Friseurmeister), stellte aber recht schnell fest, dass es
nicht mehr geht. Er ist inkontinent, hat Schmerzen, weil ein Nerv
bei der OP beschädigt wurde, und mittlerweile stellt sich so
etwas wie eine Depression ein. Er hat im Mai seine
Berufsunfähigkeitsrente eingereicht und versuchte dies
durchzubekommen. Mein Vater wurde zu zwei Vertrauensärzten
geschickt, die ihm bestätigten, das er nicht mehr arbeiten
kann.
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Heute jedoch
kam der Brief der Versicherung, in dem steht, das er noch nicht
einmal zu 50 % berufsunfähig sei. Er ist sehr verzweifelt
und ich würde ihm so gern helfen und suche nun somit Rat bei
Ihnen. Vielleicht können Sie mir/uns sagen, welche
Möglichkeiten wir haben, um meinen Vater in irgendeiner Art und
Weise zu helfen??
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Uwe antwortete am 20.11.2003:
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Widerspruch
einlegen, Dein Vater bekommt durch die Prostataentfernung mindestens
50 % Invalidität, wenn sein PSA wieder steigt 80 %.
Siehe auch
http://www.prostatakrebse.de/themen/0044.htm.
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[Dies
war eine der letzten Antworten Uwes. Er starb in den frühen
Morgenstunden des 24.11.2003 infolge seines Krebses. - Ed]