Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum von KISP
und BPS
Rechtliches
– Medikamenteneinkauf
im Ausland
- Dieter
schrieb am 21.1.2002:
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Dass die Medikamente nur in
Deutschland so teuer sind, aber in Apotheken im EU-Ausland
wesentlich billiger zu kaufen sind, habe ich in einem früheren
Beitrag bereits dargestellt. Inzwischen habe umfangreiche Recherchen
durchgeführt und konkrete Vorschläge an das
Gesundheitsministerium gesandt, www.prostatakrebs-bps.de
Þ
aktuelle Themen!
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Für Euch sind folgende Fragen
unmittelbar von Interesse:
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1. darf ich im EU-Ausland kaufen
oder verbietet dies das Arzneimittelgesetz?
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2. bekomme ich die Medikamente
dann auch von meiner Krankenkasse erstattet?
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Zu 1. Ja, jeder darf für
seinen persönlichen Bedarf (also nicht zum Weiterverkauf)
Medikamente, die in Deutschland zugelassen sind, auch in EU-Ländern
einkaufen. Das Arzneimittelgesetz wurde im § 73
Verbringungsverbot (2) 6 und 6a geändert, um dem EU-Recht zu
entsprechen (siehe unten)
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Zu 2. Nein! Nach dem
Sozialgesetzbuch Fünftes Buch SGB V §2(2) haben die
gesetzlichen Krankenkassen den Versicherten die Leistungen als
Sachleistung zur Verfügung zu stellen.
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Für Pflichtversicherte kommt
grundsätzlich eine Kostenerstattung nicht in Betracht.
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Zwar können freiwillig
Versicherte nach SGB V §13 grundsätzlich wählen
zwischen Sachleistung oder Kostenserstattung (generell, für
alles, damit immer Kosten als Privatpatient, von denen die
Kassensätze erstattet werden) dies ist aber ohne private
Zusatzversicherung uninteressant.
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Somit der Bezug von Medikamenten
über eine EU-Auslandapotheke zwar rechtlich möglich, eine
Kostenerstattung kann aber nur für Privatversicherte, nicht
aber für gesetzlich Versicherte erfolgen. Für alle, die
privat versichert sind oder Medikamente ohnehin selbst bezahlen,
hier noch einmal 2 Adressen und die Preise:
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Casodex kostet in einer deutschen
Apotheke je Packung 90 Tabletten a 50 mg: 1511,- DM. In Luxembourg
kostet das gleiche Medikament 811,- DM.
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Das sind nur 53,7 % des Preises in
Deutschland!! Z. B. bei Pharmacie De Belair 14, av.du X
Septembre L-2550 Luxembourg Tel. (00352) 44 47 50 .
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In Frankreich kostet das gleiche
Medikament 845,- DM. Das sind nur 56 % des Preises in Deutschland!!
Z. B. bei Pharmacie Isabelle JAEHN 2, rue de la 1ère
Armée, F-67630 Lauterbourg, Tel (0033) 3 88 94 80 43.
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Jeder kann aber auf Kassenrezept
Casodex als Reimport verlangen dieses kostet 1360,- DM. Das ist
immerhin noch eine Einsparung von 10 %!!
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Das gleiche gilt natürlich
für andere Medikamente wie Zoladex/Enantone/Trenantone und/oder
Proscar. Andere EU-Nachbarländer sind sicher ebenso günstiger.
Wer also irgendwo in Grenznähe wohnt, kann sich über
Internet die Apotheken und deren Telefon-Nr. suchen und telefonisch
erkundigen. Rück-Informationen sind erwünscht.
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Wir wollen hier Druck machen auf
Pharma-Hersteller und Politik. Also, informiert Euch über alle
Möglichkeiten, Arzneimittel günstiger zu beziehen!
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Ja, die Pharma-Hersteller
verkaufen in Deutschland teurer als in anderen Ländern!
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Ja - die Politik muß die
Gesetze ändern !! (Arzneimittel-Preisbindungsgesetz,
Arzneimittel-Preisverordnung), nachdenen die Apotheken förmlich
gezwungen sind, so viel zu verdienen!
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Etwa 6 Milliarden EURO wird
insgesamt bei Arzneimitteln auf diese Weise von den
Pharma-Herstellern und von den Apotheken (legal) zu viel kassiert -
zu Lasten der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherungen!
Damit die Preise runtergehen, brauchen wir Preisdruck durch
Wettbewerb!!
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Ich habe dem
Gesundheitsministerium diesbezüglich konkrete Vorschläge
zukommen lassen. Nähere Informationen siehe in
www.prostatakrebs-bps.de = > aktuelle Themen!
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Auszug aus dem AMG
(Arzneimittelgesetz):
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§ 73 Verbringungsverbot
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(1) Arzneimittel, die der Pflicht
zur Zulassung oder zur Registrierung unterliegen, dürfen in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes, ausgenommen in andere
Zollfreigebiete als die Insel Helgoland, nur verbracht werden, wenn
sie zum Verkehr im Geltungsbereich dieses Gesetzes zugelassen oder
registriert oder von der Zulassung oder der Registrierung
freigestellt sind und
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1. der Empfänger in dem Fall
des Verbringens aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum pharmazeutischer Unternehmer,
Großhändler oder Tierarzt ist oder eine Apotheke betreibt
oder .....
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(2) Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für
Arzneimittel, die
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......
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6. bei der Einreise in den
Geltungsbereich dieses Gesetzes in einer dem üblichen
persönlichen Bedarf entsprechenden Menge eingebracht werden,
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6a. im Herkunftsland in Verkehr
gebracht werden dürfen und ohne gewerbs- oder berufsmäßige
Vermittlung in einer dem üblichen persönlichen Bedarf
entsprechenden Menge aus einem Mitgliedstaat der Europäischen
Gemeinschaften oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum bezogen werden....
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Dieter schrieb am 19.3.2002
weiter zum Thema "Arzneimittelkauf im EU-Ausland":
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Kauf von Arzneimitteln auf
Kassenrezept in Apotheken in EU-Ländern und Kostenerstattung
durch die gesetzlichen Krankenkassen ist möglich!
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Jeder kann mit einem Kassenrezept
!! Arzneimittel in Apotheken benachbarter EU-Länder einkaufen
(und im voraus bezahlen) und hat dann einen Anspruch auf
Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen (kein Anspruch
aber bei Privat-Rezepten).
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Hierbei sind erhebliche
Kosteneinsparungen von bis zu 45% möglich!!
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Die DHB-Kosten, bezogen auf 90
Tage, liegen bei Kauf in Deutschland (90/84 Trenantone, 3*Casodex 90
Tbl, 0,9*Proscar 100 Tbl.) 1641,16 EURO Frankreich (90/84
Trenantone, 3*Casodex 3*30 Tbl, Proscar 3*30 Tbl.) 931,36 EURO. Das
ist eine Ersparnis von 43,3 % bzw. 710 EURO je 3 Monate!!!
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Bitte lest die rechtlichen und
praktischen Detail-Informationen in www.prostatakrebs-bps.de
im BPS-Forum und in "Aktuelle Themen".
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Bitte schreibt Euren
Krankenkassen, laßt Euch bestätigen - unter Berufung auf
dieses Schreiben des BMG vom 28.11.01 - Geschäftszeichen
221-43620-1 Bundesministerium für Gesundheit, dass die Kosten
von in EU-Ländern beschafften Arzneimitteln erstattet werden
!!!
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Falls die Kasse (noch) ablehnt,
dann schreibt an Dieter.Voland@ngi.de, mit einer Kopie der Antwort
der Krankenkasse sowie deren Adresse. Ich werde dann im Namen der
BPS an die Krankenkasse schreiben, auf die veränderte
Rechtslage hinweisen und das Schreiben des BMG beifügen.
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Ansonsten kann es losgehen. Ab zum
kostengünstigen Einkauf in Apotheken benachbarter EU-Länder!
Z. B. in Frankreich, Apotheke Jaehn, Lauterbourg (Elsass), Tel.
0033 3 88948043, Fax: 0033 3 88546963. Und ganz sicher sind auch
viele weitere Medikamente von A (Aspirin...) bis Z (Zoladex.....)
billiger! - Flutamid gibt es nicht in Frankreich -. Also, immer
vorher telefonisch/Telefax anfragen - und bestellen !! Dasselbe gilt
auch für Apotheken in Belgien/Luxembourg/Holland, Dänemark,
Österreich oder im Urlaub in Italien, Spanien, etc....
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Bitte die Preise und Adressen der
Apotheken im Forum und an Dieter.Voland@ngi.de
mitteilen!
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Der Import aus EU-Ländern ist
zoll-frei und steuer-frei unbegrenzt möglich, soweit es sich um
den persönlichen Bedarf handelt (ggf. Nachweis via Rezept
leicht möglich).
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Ich möchte auch darauf
hinweisen, dass der Einkauf von Arzneimitteln im EU-Nachbarland eine
gezielte politische Demonstration ist, mit der wir dagegen
protestieren, dass nur in Deutschland die Arzneimittelpreise so
extrem hoch sind! Wohlgemerkt zu Lasten der Krankenkassen bzw. deren
Beitragszahler (wir alle) - und zu Lasten der Patienten, die wegen
der hohen Arzneimittelpreise Probleme bei notwendigen Verordnungen
bekommen!!! (noch einmal wir ).
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Also, bitte helft mit bei dieser
Protestaktion! Kauft eure Arzneimittel in Apotheken in EU-Ländern!!
Und so könnt Ihr eine Ausflugsfahrt mit erheblichen
Einsparungen für Eure Krankenkasse und für euch privat
(falls Privatrezept-Verordnungen) verbinden!
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Auf eure Erfahrungen und
Rückmeldungen bin ich sehr gespannt!!
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Peter schrieb dazu am selben
Tag:
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Ein Problem ist gelöst. Ein
anderes bleibt:
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Beschaffung von in Deutschland
nicht abgesegneten Medikamenten.
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Es wurde sogar verschärft:
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Kassel, 19. März (AFP) - Das
Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Verordnung von
Medikamenten außerhalb ihrer arzneimittelrechtlichen Zulassung
beschränkt. Nach einem am Dienstag verkündeten
Grundsatzurteil dürfen die gesetzlichen Krankenkassen die
Arzneimitteln in solchen Fällen nicht mehr bezahlen. Ohne eine
solche Begrenzung stünden die Zulassungsvorschriften und damit
auch der Schutz der Patienten nur noch auf dem Papier, erklärte
das BSG zur Begründung. Allerdings ließen die Richter
Ausnahmen zu, wenn es bei lebensbedrohenden Krankheiten keine
Behandlungsalternative gibt. (AZ: B 1 KR 37/00 R).
- Dieter
schrieb am 18.4.2002 weiter zum Medikamenteneinkauf in EU-Ländern:
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Wie
bereits früher in diesem Forum berichtet, ist es möglich,
mit Kassenrezept in EU-Ländern Medikamente einzukaufen, um
hierbei bis zu 45 %!! der Kosten zu sparen. Weitere Details
siehe www.prostatakrebs-bps.de
Þ Aktuelle Themen.
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Wie
Peter schon richtig vermerkt hat, gilt das Ganze jedoch
ausschließlich bei Einfuhr aus EU-Ländern!
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Wie
läuft das nun ab?
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Der Arzt
verschreibt ein ganz normales Kassenrezept, getrennte Rezepte für
Medikamente, die in Deutschland gekauft werden (z. B. Flutamid,
da es dies in Frankreich nicht gibt) und für die Medikamente,
die Ihr in Frankreich, Luxemburg, Holland, etc.) kaufen wollt.
Rezept möglichst über den Bedarf für 6 Monate, damit
man nicht so oft fahren muss. -
Die
Apotheke vorher anrufen und die Medikamente bestellen, Abholtermin
vereinbaren, - z. B. Pharmacie Isabelle Jaehn, Lauterbourg (an
der B9, an der Grenze in Frankreich/Nord-Elsass), Telefon 0033 3 88
94 80 43.
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Beim
Einkauf in der EU-Apotheke das Rezept vorlegen und die Kosten darauf
eintragen und quittieren lassen. Die Apotheke behält aber das
Rezept nicht, da sie ja nicht über das Rezept abrechnet! Die
Medikamente müssen ja gleich bezahlt werden! (Euro-Check-Karte
und Kreditkarten möglich).
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Insofern
könnt Ihr dieses Rezept bei eventuellen Zoll-Kontrollen
vorlegen und somit den Nachweis des persönlichen Bedarfs
erbringen.
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Also
- keine Probleme bei der Einfuhr!
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Mit
diesem Rezept geht Ihr dann zur Krankenkasse.
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Bei
den Krankenkassen ist aber die Information möglicherweise noch
nicht "unten" - beim Kundenbetreuer angekommen. Daher
empfehle ich eine vorherige Abfrage unter bezug auf das Schreiben
vom BMG mit Geschäftszeichen. (Musteranfrage siehe
www.prostatakrebs-bps.de
- Aktuelle Themen - ). Am rechtlichen Tatbestand ändert dies
jedoch nichts. Dauert nur etwas länger (je nachdem, wie lange
die bei der Krankenkasse schlafen).
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Richtig
ist, dass hierbei nur die Krankenkasse Kosten spart. Aber das trifft
ja letztlich uns alle als Beitragszahler und - als Patient bekommt
man evtl. dann leichter die Medikamente verschrieben, da ja auch das
Arzneimittelbudget des Arztes geschont wird. Und normalerweise
sollte die Krankenkasse zumindest auf den Abzug des Eigenanteiles (4
-5 EURO) verzichten!
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Außerdem
könnt Ihr ja auch Privat-Rezepte dort einlösen, dann spart
Ihr ja auch eine Menge Geld!
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Aber
letztendlich geht es hier darum, den teuren Einkauf von Medikamente
in Deutschland zu meiden (oder zumindest zu reduzieren), und dadurch
Druck auszuüben auf Pharma-Industrie und Apotheken. Wenn
Pharma und Apotheken Hände ringend um die Verbesserung ihrer
Marktchancen in Deutschland bei der Politik anfragen [[smile]], dann
haben wir gewonnen. Vorher wird die Lobby immer gegen politische
Änderungen Sturm laufen. Wir wollen die Abschaffung der
Preisbindung im Arzneimittelgesetz und die Änderung/Aufhebung
der Arzneimittelpreisverordnung! Dieses politische Ziel wird auch
beim Einkauf bei DocMorris erreicht.
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Zu
dem Einkauf bei DocMorris möchte ich noch sagen: Offiziell sind
Versandapotheken nach dem Arzneimittelgesetz nicht zulässig.
Wenn die Krankenkassen da mitmachen, ist auch etwas gespart,
wenngleich nur wenig, denn DocMorris ist nur 8-9 % günstiger.
(hier fehlt - noch - die Konkurrenz, so verdient sich jetzt
DocMorris dumm und dämlich!). Die deutschen Apotheken müssen
den Krankenkassen einen sog. Kassenrabatt von 6 % geben, daher
liegt die effektive Einsparung für die Krankenkassen nur bei
2-3%.
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Peter
schrieb dazu am 18.4.2002:
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ich
habe Deinen Musterbrief an die Technikerkasse geschickt. Ein
Abteilungsleiter hat gestern angerufen und mir weitschweifig
erklärt: Einkauf im EU-Ausland und Erstattung geht bei
freiwillig Versicherten. Für Pflichtversicherte gilt das
Prinzip der Sachleistung. Das heißt, nur bei einer deutschen
Apotheke oder DocMorris. Bei letzterem hat der Anrufer deutlich
leiser gesprochen,-).
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Soll
ich jetzt klagen?,-)
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Globalisierung
ist nur politisch korrekt, wenn man Arbeitsplätze außerhalb
der Pharmabranche killt. Einsparungen an den trotz Zuzahlung viel zu
hohen Arzneikosten nur, wenn es das Pharma-Kartell nicht stört.
Es wird noch schlimmer werden. Wenn die neue EU-Richtlinie durch
sein wird, müssen Hustenbonbons vom Arzt verschrieben werden;
wenn ich aus dem Ausland welche mitbringe, werde ich an der Grenze
verhaftet.