Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum
von KISP
und BPS
Medikamente –
der Off-Label-Einsatz von Medikamenten
- [Unter
"Off-Label-Einsatz" oder "Off-label-use"
versteht man die Anwendung eines Medikaments für eine
Indikation, für die dieses Medikament ursprünglich nicht
vorgesehen war und für die keine entsprechende Zulassung
vorliegt. Kommt eine Off-Label-Anwendung eines Arzneimittels in
Betracht, muss der Arzt jeden Einzelfall sorgfältig sowohl
unter haftungsrechtlichen als auch verordnungsrechtlichen
Gesichtspunkten prüfen. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt,
ist der Einsatz eines nicht zugelassenen Arzneimittels
unproblematisch. In jedem Fall muss der Patient darüber
aufgeklärt werden, dass eine Arzneimittelverordnung außerhalb
einer bestehenden Zulassung beabsichtigt ist, und er muss zu dieser
Therapie sein Einverständnis geben. Eine gewisse Erleichterung
der praktischen Handhabe wird eine neu geschaffene Anlage zu den
Arzneimittel-Richtlinien zu anerkannten Off-Label-Use-Indikationen
solcher Arzneimittel bringen (Teil A), nachdem der Aufnahme ein
positives Votum der Expertengruppe und eine Anerkennung dieses
Off-Label-Use durch den pharmazeutischen Unternehmer als
bestimmungsgemäßen Gebrauchs vorausgegangen ist. –
Ed]
- Uorloge
Dr. Frank Eichhorn schrieb am 8.3.2005:
-
In
der letzten "ZEIT" war ein sehr guter Artikel zu der "off
label"-Problematik (siehe unten). Eine schnelle Lösung
habe ich nicht parat. Ich finde es schlimm, dass man in unserem
Lande mit chronisch und lebensbedrohlich Erkrankten so umgeht - sind
wir denn eine Bananenrepublik? Es sollte doch eigentlich
selbstverständlich sein, dass die Solidargemeinschaft der
Versicherten - wenn die schulmedizinisch übliche Therapie nicht
mehr greift - bereit ist, einen Versuch mit einem neuen Medikament
zu finanzieren - z. B. über drei Monate, bis man sieht, ob
es wirkt. Vielleicht kann man zusammen mit Herrn Rechtanwalt Mielke,
den ich persönlich kenne und sehr schätze und dem BPS noch
einmal juristische Möglichkeiten ausloten. Ich fürchte,
anders geht es nicht.
-
MEDIZIN
Einnahme
nur nach Genehmigung -
Patienten
werden Arzneimittel vorenthalten, weil die Medikamente nicht die
richtige Zulassung haben
Von Beate Wagner und Harro Albrecht
-
Es
gibt Momente in der Medizin, da sollte Geld keine Rolle spielen
dürfen. Dietrich Niethammer, Chef der Kinderklinik der
Universität Tübingen, bietet Kindern mit schwerem Rheuma
eine experimentelle, aber sehr teure Therapie an: die
Knochenmarktransplantation. »Ohne diese Behandlung würden
die Kinder ständig große Schmerzen erleiden und später
kleinwüchsig sein«, sagt Niethammer. Gerade habe sich ein
11-jähriger Junge bei ihm mit den Worten bedankt: »Vorher
wusste ich gar nicht, dass es ein Leben ohne Schmerzen gibt.«
-
Die
Kur aber ist bei den Kindern nur für die Therapie von Leukämie
zugelassen. Leiden die kleinen Patienten an Rheuma, bezahlen die
Krankenkassen die Knochenmarktransplantationen nicht. Ganz
unbürokratisch hat daher der Tübinger Onkologe bisher
jeweils die 100000 Euro Behandlungskosten aus seinem Budget
vorgestreckt. Jetzt stehen die nächsten Patienten vor der Tür.
Und der Arzt hat beschlossen, es diesmal darauf ankommen zu lassen:
»Wenn die nicht zahlen, geh ich an die Öffentlichkeit.«
Niethammer hat nichts zu verlieren. Er wird Ende März
emeritiert.
-
Der
Mediziner sieht sich mit einem Problem konfrontiert, das in
Deutschland häufig Ärzte in ein Dilemma treibt.
Normalerweise sollten Medikamente nur für die Erkrankungen
eingesetzt werden, die auf dem Beipackzettel, dem Label, aufgelistet
sind. Manchmal aber helfen die Therapien auch Off-Label, also gegen
Leiden oder in Dosierungen, die nicht auf der Liste vermerkt sind.
-
Das
Potenzmittel Viagra kann Erwachsenen und Säuglingen mit
Lungenhochdruck eine letzte Therapiealternative bieten. Bei manchen
chronischen Schmerzpatienten hat sich das Epilepsie-Medikament
Garbapentin bewährt – es ist dafür aber nicht
zugelassen. Bei Krebs wird die Hälfte aller Behandlungen ohne
die Rückendeckung durch den Beipackzettel verordnet. Die Ärzte,
die ein solches Mittel verschreiben, begeben sich damit aber in eine
rechtliche Grauzone – und müssen mitunter finanziell
dafür haften.
-
Lange
haben Zulassungsbehörden und Krankenkassen diese Praxis
toleriert und bezahlt. Aber jetzt, wo das Geld knapp ist, sperren
sie sich. Waren es 1998 noch Einzelfälle, in denen darum
gestritten wurde, wer die mitunter hohen Kosten einer
Off-Label-Therapie zahlen muss, liegen den Prüfgremien heute
Tausende entsprechende Regressanträge vor. »Teilweise
geht es bloß um 50 Euro, was klar zeigt, dass Ärzte
eingeschüchtert werden sollen«, sagt der Berliner
Medizinrechtsexperte Martin Stellpflug. Die Knauserigkeit trifft in
eine Zeit, in der die schnelle medizinische Entwicklung verlangt,
dass ein Mittel auch einmal außerhalb der Standards
verabreicht wird. Unterbinden jedoch veraltete Regeln diesen Griff
zur Alternative, wird es viele Verlierer geben: die Patienten.
-
Off-Label-Use
aber bedeutet mehr, als dass ein Kranker nicht zum Beipackzettel
passt. Das Reglement sperrt ganze Gruppen aus. Seit etwa 30 Jahren
verschreiben die Ärzte der Kinder- und Jugendmedizin täglich
Medikamente, die nicht für Kinder zugelassen sind. Bevor ein
Medikament auf dem Markt verordnet werden darf, muss nämlich
der Hersteller dessen Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen,
indem er klinische Studien durchführt. Er tut dies, indem er
das Mittel unter genau definierten Bedingungen testet: Die Probanden
haben dieselbe Erkrankung und werden mit vergleichbaren Dosen
behandelt. Nur für diese Konstellation gilt künftig die
Zulassung. Da die Tests sehr teuer sind, führt die Industrie
sie vor allem für Medikamente gegen Massenleiden durch –
das ist lukrativer. Seltene Gebrechen oder schwierige Bedingungen
meiden sie.
-
So
werden die in der Kinderheilkunde benötigten Präparate bis
heute fast ausschließlich an Erwachsenen klinisch geprüft.
Bei mehr als zwei Dritteln der verwendeten Medikamente in diesem
Gebiet liegen keine gesicherten wissenschaftlichen Daten vor. Wenn
überhaupt, dann testet die Industrie an Kindern neue
Medikamente. Alte, aber bewährte Mittel sind solche Klimmzüge
nicht mehr wert. Die deutschen Kinderärzte mogeln sich durch
und klären die Eltern nur bei neuen Präparaten über
den Off-Label-Use auf. »Aber wehe, wenn es Schwierigkeiten
gibt und jemand einen guten Anwalt findet«, fürchtet ein
Arzt, der anonym bleiben will.
-
Auch
die hoch innovative Aids-Behandlung kommt nicht ohne Off-Label-Use
aus. »Die durch das HI-Virus hervorgerufenen Erkrankungen
entwickeln und verändern sich so schnell, dass wir uns jedes
Jahr auf neue Symptome und damit auch neue Therapien einstellen
müssen«, erklärt der Vorsitzende der Deutschen
Aids-Gesellschaft Norbert Brockmeyer. Viele Medikamente müssten
daher höher dosiert, in einem früheren Stadium oder in
anderen Kombinationen gegeben werden. Mit Sorge betrachtet er die
jüngste Entwicklung des Off-Label-Use: Bisher gab es
hierzulande für Aids-Medikamente, die zunächst nur in den
USA zugelassen worden waren, keine Probleme bei der
Kostenerstattung. »Letztes Jahr stellten die Kassen jedoch
erstmals auch für diese dringend benötigten Arzneimittel
Regressanträge«, sagt der Dermatologe der Uni Bochum.
-
Die
Krankenkassen wollen mit der neuen Taktik Millionen einsparen.
Insbesondere bei teuren Medikamenten werden sie zunehmend hellhörig
und lassen ihr Beratungsorgan, den Medizinischen Dienst der
Krankenkassen (MDK), prüfen, ob die Indikationen und
Dosierungen, die nach dem Arzneimittelrecht festgesetzt wurden,
eingehalten werden. »Ab etwa 500 bis 1000 Euro prüfen die
Kassen heute jedes Rezept«, sagt Gerd Glaeske,
Arzneimittelexperte am Zentrum für Sozialpolitik der
Universität Bremen. Viele seit Jahren gängige Therapien
haben die MDK-Experten neu als (nicht gerechtfertigten)
Off-Label-Use deklariert.
-
Schmerzlich
musste das eine Patientin mit Multipler Sklerose erfahren. Seit 1997
war sie erfolgreich mit Antikörpern behandelt worden. Plötzlich
lehnte die Kasse es ab, die teure Immuntherapie weiter zu bezahlen.
Auch eine Klage der MS-Patientin konnte daran nichts ändern.
Das Bundessozialgericht (BSG) gab der Krankenkasse Recht und machte
mit dem Grundsatzurteil, das im März 2002 gefällt wurde,
klar: Gesetzliche Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, die
Kosten für Off-Label-Use zu übernehmen. Trotzdem aber
dürften sich Ärzte über die Zulassungspflicht
hinwegsetzen und die Medikamente zulasten der Krankenkassen
verschreiben, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
-
Es
muss eine lebensbedrohliche oder schwere Krankheit vorliegen.
-
Es
darf keine zugelassenen Therapiealternativen geben.
-
Der
erwartete Behandlungserfolg muss entweder in klinischen Studien oder
durch einen veröffentlichten Konsens begründet sein.
- Ein
scheinbar klares Urteil. Aber ob der Patient schwer oder
lebensbedrohlich erkrankt ist, bleibt Auslegungssache – und
welches die beste Therapie ist, in vielen Fällen auch. Also
entscheidet der Arzt – fernab von Expertenkommissionen –
nach aktuellem und persönlichem Wissensstand.
-
Was
dann passiert, hat der Berliner Krebsarzt Peter Schlichter*
erfahren. Seit 1998 wurde er von mehreren Krankenkassen auf
Schadensersatz verklagt. Der Facharzt behandelt seit Jahren
Krebspatienten mit Immunglobulinen, die Therapie hat er stets den
Kassen in Rechnung gestellt. Sie aber wollen die Kosten nicht
übernehmen. Eine Million Euro Behandlungskosten soll Schlichter
inzwischen zurückerstatten.
-
Solche
Verfahren durchlaufen in der Regel mehrere Instanzen und dauern
Jahre. Bei vielen Schwerstkranken und Patienten mit seltenen Leiden
geht es aber um Leben und Tod – ihnen hilft nur eine rasche
Klärung der Streitigkeiten. Aus medizinrechtlicher Sicht werfen
vor allem die einschränkenden Bedingungen, unter denen der
Off-Label-Use möglich ist, immer wieder Fragen auf. »Die
Kriterien sind viel zu schwammig, als dass man Ärzten zumuten
kann, sie täglich umzusetzen«, sagt der Medizinrechtler
Stellpflug. Nach Meinung des Juristen ist insbesondere fraglich,
wann es wissenschaftlichen Konsens über die »begründete
Aussicht auf Behandlungserfolg« gibt. Unter den Experten sei
sogar strittig, wann und wo Studien veröffentlicht sein müssen,
damit der Nutzen eines Arzneimittels als belegt gilt.
-
Nach
dem Grundsatzurteil des BSG hat sich die Lage etwas entspannt, sind
die scharfen Kassen an der Leine. Aber die Ärzte leben in
steter Angst vor astronomischen Forderungen. Zunächst zahlt die
Krankenkasse meist das Medikament. Dann aber folgt eine Prüfung
und schließlich der Regressantrag. Das heißt, der Arzt
(nicht der Patient) haftet persönlich für die
Behandlungskosten. Bei teuren, innovativen Medikamenten kann das
gerade für niedergelassene Ärzte den Ruin bedeuten. »Also
verzichten viele von ihnen auf Therapien, für die es zwar keine
Zulassungsstudien, aber gute akademische Untersuchungen gibt«,
sagt Ulrich Keilholz, Onkologe an der Berliner Charité und
Off-Label-Experte der Deutschen Krebsgesellschaft.
-
Ein
vorsichtiger Mediziner verschweigt da lieber Therapieoptionen, die
den Patienten auf teure Ideen bringen könnten. Damit kann er
sich jedoch genauso Schwierigkeiten einhandeln. Als Arzt ist er
verpflichtet, seinen Patienten nach aktuellem medizinischen Standard
zu behandeln. Unterlässt er es, kann ihn dieser wegen eines
Behandlungsfehlers belangen. »Wir machen uns also oft
strafbar, egal, was wir tun«, erklärt Wolfgang Hiddemann
von der Deutschen Krebshilfe. Ein Arzt hat aus arztrechtlicher Sicht
gar keine andere Wahl, als den Regress zu riskieren.
-
Ein
Ausweg aus dem Dilemma: Ärzten ungeregelt die Verschreibung von
Medikamenten zu überlassen. Diese Lösung aber birgt
Risiken. Einerseits freute die Industrie natürlich, wenn ihre
Produkte auch ohne intensive Zulassungsstudien eingesetzt werden.
Für sie ist der Off-Label-Use ein einträgliches
Zusatzgeschäft; sie verdient an Patientengruppen, ohne dass sie
die Anwendung bei ihnen aufwändig hat testen müssen.
-
Andererseits
geriete der niedergelassene Arzt unter zusätzlichen Druck. Er
ist den Einflüsterungen der Pharmavertreter ausgeliefert, die
ihm alle möglichen Anwendungen empfehlen könnten. Gerade
beim Off-Label-Use muss er kritisch hinterfragen, wie viel Nutzen
und wie viel Schaden ein Arzneimittel bringen könnte. Erfährt
der Arzt dies in Fortbildungsveranstaltungen?
-
Säuglingen
wurden zu hohe Arzneimitteldosen verschrieben
-
Dass
Verschreibungsanarchie danebengehen kann, zeigt das Beispiel des
Antikörpers Infliximab. Normalerweise wird es gegen Rheuma und
bei Morbus Crohn eingesetzt. Einige Chirurgen versprachen sich auch
Erfolge bei der Bekämpfung von Abstoßungsreaktionen nach
Transplantationen. Zehn Menschen kamen durch diesen Off-Label-Use
ums Leben.
-
Auch
unter weniger dramatischen Umständen gedeiht der Wildwuchs.
Eine Untersuchung aus Baden-Württemberg, in der mehr als eine
Million ambulante Rezepte für Kinder bis 16 Jahre geprüft
wurden, zeigte, dass rund 13 Prozent der verschriebenen Medikamente
nicht durch eine Zulassung gedeckt waren. Säuglingen wurden
viel zu hohe Arzneimitteldosen verschrieben, Kleinkindern starke
Schmerz- oder Hustenmittel – ganz ohne Dosisempfehlung. Nicht
etwa notgedrungen, so legen die Daten nahe, verschrieben die meisten
Ärzte den Knirpsen den gefährlichen Off-Label-Gebrauch der
Arzneien, sondern aus mangelnder Kompetenz und Gewohnheit.
-
Das
Bundesministerium für Gesundheit (BMGS) musste handeln. Nach
dem richtungsweisenden Urteil von 2002 wurde eine Expertengruppe
berufen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) berät. Seit April 2003 prüfen die
Spezialisten, zunächst für die Onkologie, bei welchen
Arzneimitteln ein Off-Label-Use gerechtfertigt ist. »Im ersten
Schritt haben wir ein Methodenpapier entwickelt, das das Verfahren
und die Anforderungen an die klinischen Studien für die
Beurteilung des Off-Label-Use feststellt«, sagt der
Vorsitzende der Expertenkommission Wolf-Dieter Ludwig vom Klinikum
Buch in Berlin.
-
Vielen
Ärzten arbeitet die Kommission jedoch mit zu großem
bürokratischen Aufwand, zu langsam, zu ineffektiv. Die Experten
aber hatten auch einen schweren Start. Das BfArM wurde neu
organisiert, Zuständige sind ausgetauscht worden. BMGS und die
Kommission stritten sich. Es herrschte große Verwirrung, und
vieles blieb liegen. In der Zwischenzeit war die Kommission sogar
von Auflösung bedroht. Ludwig verteidigt sich mit dem Hinweis
auf die »enormen bürokratischen Hürden, die zu
überwinden sind, wenn man mit allen Parteien verhandeln muss«.
Jedes Arzneimittel sei mit den Fachleuten zu diskutieren, auch die
Hersteller müssten die Erlaubnis für den Einsatz geben.
-
Die
aber haben sich in mindestens einem Fall geziert. Ein Krebsmittel
war von der Kommission für den Off-Label-Use schon freigegeben,
da legte sich der Hersteller quer – er hätte die
Verantwortung für den Einsatz des Medikaments mittragen müssen.
-
In
Zukunft, sagt Keilholz, werde sich das Problem noch verschärfen.
Heutzutage würden Tumore oft danach behandelt, in welchem Organ
sie auftreten. Analog dazu sind die Zulassungsstudien ausgerichtet:
Ist ein Medikament nur bei Lungenkrebs getestet, darf man es nicht
plötzlich bei einem Magenkarzinom einsetzen. »Tumorbiologisch
ist das Blödsinn«, ärgert sich Ulrich Keilholz von
der Charité. Immer wichtiger sei, welche molekularen Ziele in
den Tumorzellen angegriffen würden. Diese Ziele können bei
einem Magen- und einem Lungenkrebs dieselben sein. In Zukunft wäre
es also besser, die Wirksamkeit neuer Therapeutika auf diese Ziele
zu untersuchen.
-
Vorenthaltene
Therapien, die Regressangst der Ärzte, die Nöte der
Industrie: Es scheint, als seien die einzelnen Bedürfnisse
nicht vereinbar. Es gäbe aber einen gangbaren Weg. Neben den
etablierten Zulassungsstudien könnte es Zentren für
Off-Label-Tests geben. Experten sprechen schon vom »Waffenschein
für den Off-Label-Use«. Schwerpunktpraxen oder Kliniken,
die bestimmten Qualitätsstandards genügen, würden
ausgewählt. Nur hier dürften vielversprechende Medikamente
an Patienten Off-Label verschrieben werden. Die gewonnenen
Erkenntnisse würden wissenschaftlich ausgewertet. Denn nicht
selten treten beim Off-Label-Einsatz neue, bisher unbekannte
Nebenwirkungen auf. Während diese bei zugelassenen Medikamenten
gemeldet werden müssen, fällt diese Pflicht bei
Medikamenten im Off-Label-Einsatz bislang weg.
-
In
der Deutschen Krebsgesellschaft und der Expertenkommission wird dies
diskutiert. Viele niedergelassene Ärzte aber winden sich. Sie
fürchten zwar den Regress – auf der anderen Seite aber
wollen sie alles jederzeit nach eigenem Gutdünken verschreiben
dürfen. Die Therapiefreiheit ist ihnen heilig.
-
(c)
DIE ZEIT 03.03.2005 Nr.10
-
Kai Mielke, Justiziar des BPS antwortete einen Tag später:
-
das Thema „Off-Label-Use“ ist in der Tat ein heikles und
angesichts der aktuellen Sparbemühungen, bzw. finanziellen
Misswirtschaft im Gesundheitswesen von zunehmender Bedeutung. Ich
befürchte, dass der ZEIT-Artikel hier auch nur die Spitze eines
immer schneller wachsenden Eisberges skizziert, von dessen Existenz
sowie der von ihm ausgehenden Gefahren viele Betroffene, bzw.
Patienten noch nicht einmal etwas ahnen (schon, weil mögliche
Off-Label-Therapien aus Regressangst oft verschwiegen werden, wie es
im Artikel ja auch geschildert wird).
-
Um eine optimale Ausschöpfung des zur Zeit tatsächlich in
ein recht enges rechtliches Korsett gezwängten Potentials von
(medikamentösen) Off-Label-Therapien zu erreichen, ist das
Recht - zumal das Sozialrecht mit seinen immens langen
Verfahrenszeiten sowie einem aktuellen und restriktiven
Grundsatzurteil des BSG vor Augen - allerdings nur bedingt tauglich.
-
Eingedenk des zutreffenden Bonmots „Recht ist nichts anderes
als geronnene Politik“ sollten sich die Anstrengungen meines
Erachtens vielmehr - neben der Rechtsverfolgung im Einzelfall - auf
ein lobbyistisches Einwirken auf die verantwortlichen Akteure der
Gesundheitspolitik konzentrieren. Natürlich bedeutet dies, ein
dickes Brett zu bohren, aber so ist das eben bei der Lobby-Arbeit.
Außerdem bohren ja auch andere mit - sogar das BfArM - oder
könnten jedenfalls zum mitbohren animiert werden.
-
Das Dilemma, mit dem man es insoweit (gesundheits-) politisch zu tun
hat, war übrigens auch Thema eines Kongresses, an dem ich Ende
letzten Jahres teilgenommen habe. Es lässt sich grob mit den
Worten umreißen „Wie lassen sich neue medizinische
Erkenntnisse so schnell wie möglich in der Praxis umsetzen,
sprich: an’s Krankenbett bringen, ohne dabei den Aspekt der
Qualitätssicherung aus den Augen zu verlieren?“ Dabei ist
der Kampf um die Aufweichung der Restriktionen, die die
Rechtsprechung an einen seitens der GKV’en
erstattungspflichtigen Off-Label-Use stellt, nur eine der möglichen
Optionen (und auch ohne Breitenwirkung, weil stets nur
einzelfallbezogen). Weitere mögliche Wege sind: Die Schaffung
von erleichterten arzneimittelrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen
für bereits anderweitig zugelassene Medikamente (Befristungen,
Kontrollauflagen etc.), die Schaffung von Anreiz- und
Finanzierungssystemen zur Erhebung und Bündelung
wissenschaftlicher Daten als Voraussetzung für mehr
arzneimittelrechtliche Zulassungen oder - wie es derzeit offenbar in
der Diskussion ist - die Schaffung von Leitlinien zum Off-Label-Use
(BfArM) und/oder die Schaffung von kontrolliert arbeitenden
Off-Label-Zentren.
-
Wie gesagt, ein dickes und auch durchaus kompliziertes Brett, dass
es hier zu bohren gilt.
- Dieter aus Husum schrieb am 30.10.2009:
-
Thalidomid, Ketoconazol
und Celebrex sind nur drei
Beispiele von vielen "off label"-angewendeten
Medikamenten, zu denen nach meinen Beobachtungen gar nicht so selten
Männer mit fortgeschrittenem Prostatakrebs greifen. Wenn das im
Rahmen einer medizinisch kontrollierten Studie passiert, dann finde
ich das ja gut und sinnvoll und auch zum eventuellen Nutzen für
andere Erkrankte. Meine Skepsis meldet sich aber, wenn auf eigene
Kappe bzw. auf eigenes Risiko Versuche mit solchen Medikamenten
gemacht werden, teilweise sogar in Kombination mit anderen stark
nebenwirkungsbehafteten Pharmazeutika. Da frage ich mich auch, wie
das mit den behandelnden Ärzten geregelt wird, lassen die sich
da eine Haftungsbefreiung unterschreiben?
-
Was meint das Forum zu meinen Bedenken? Wie soll man antworten, wenn
einen von fortgeschrittenen Betroffenen die Fragen nach solchen
Medikamenten errreichen?
-
Klaus (A) antworte am selben Tag:
-
Ich würde Celebrex nicht auf der gleichen Ebene ansiedeln wie
Ketaconazol oder Thalidomid. Da liegen ja schon Welten dazwischen!
-
Ansonsten kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass Männer
häufig zu "Thalidomid oder Ketaconazol" greifen bei
fortgeschrittenem (aber noch hormonsensitivem) PK. Welche Ärzte
würden denn entsprechende Rrezepte ausfüllen?
-
Sollte ein Betroffener ein hormonrefraktären PK haben, sollte
sich auch nach Taxotere-Chemo die Situation verschlechtern, ja was
hätte dann jemand noch zu verlieren, wenn er noch Thalidomid
oder Ketaconazol versucht??? Ich würde es tun!!!
-
Und Jürg schrieb am 2.11.2009:
-
Du wirfst interessante Fragen auf.
-
Zuerst zum Problem der Haftungsbefreiung. Ich wende im
Einverständnis mit meiner Onkologin seit nun beinahe zwei
Jahren Ketoconazol an. Nebenbei bemerkt mit Erfolg, wenn sich auch
eine Abschwächung der Wirkung abzeichnet. Von einer
Haftungsbefreiung war seitens meiner Onkologin nie die Rede, doch
ist das vielleicht auf unterschiedliche rechtliche Regelungen in
Deutschland und der Schweiz zurückzuführen. Allerdings
habe ich meiner Onkologin alle mir zugänglichen Ergebnisse
kleiner Studien in den USA (von wo denn sonst?) vorgelegt und sie
zeigte sich überzeugt, dass es gestützt auf diese
Unterlagen zu verantworten sei, das Medikament einzusetzen.
-
Dann: Du fändest es gut, wenn Medikamente wie Thalidomid,
Ketoconazol oder Celebrex im Rahmen kontrollierter medizinischer
Studien zur Anwendung gelangen würden, meldest aber Skepsis an,
wenn der Patient auf eigene Faust handelt. Aber: Welche Pharmafirma
würde es auf sich nehmen, für ein Produkt, dessen
Patentschutz abgelaufen ist (Noscapine könnte man in diesem
Zusammenhang auch gleich anführen), Millionen in eine Studie zu
investieren? Universitäten könnten so etwas vielleicht an
die Hand nehmen, da sie nicht gewinnorientiert arbeiten müssen,
aber auch da würden Kosten anfallen, für die jemand
geradestehen müsste. Und da sehe ich kaum Chancen.
-
Zudem: Thalidomid hat eine Katastrophe verursacht, doch sind die
Ursachen dafür geklärt; wäre das Medikament nicht bei
Schwangeren eingesetzt worden, hätte die Katastrophe verhindert
werden können, und Thalidomid wäre auf dem Markt
geblieben. Ketoconazol ist, wenn auch für andere Krankheiten
als PK, zugelassen, hat also alle Tests für die Zulassung
bestanden. Das Risiko besteht (abgesehen von den bekannten Neben-
und Wechselwirkungen) nur in der hohen Dosierung und kann gut
überwacht werden. Dasselbe gilt für Celebrex, von dem u.
a. bekannt ist, dass es Herzprobleme verursachen kann.
-
Freund von Quacksalbern, welche Wunder versprechen, die sie nicht
einhalten können, bin ich keineswegs. Wenn ich aber vor der
Situation stehe, mit trotz Hormontherapie steigenden PSA-Werten oder
ungünstigen Ergebnissen bildgebender Kontrollen konfrontiert zu
sein, dann ziehe ich es vor, ein Medikament versuchsweise
einzusetzen, das, wenn auch in kleinen und nicht den hohen
wissenschaftlichen Anforderungen entsprechenden Studien, von
seriösen Urologen oder Onkologen getestet wurde und einen
gewissen Erfolg erhoffen lässt. Wenn dann meine Onkologin die
Sache ebenfalls geprüft hat und keine Einwendungen macht, ist
ein Versuch aus meiner Sicht zu verantworten. Natürlich muss er
mit engmaschigen Kontrollen verbunden sein, und ein allfälliger
Erfolg darf nicht als Startsignal für jedermann betrachtet
werden. Was in einem bestimmten Fall Erfolg bringt ist damit noch
lange nicht für alle anderen Patienten gültig. Das ist
aber bei zugelassenen Therapeutika wie Taxotere auch nicht anders.
-
Sollte mich also mein Freund, der glaubt, unter hormonrefraktärem
PK zu leiden, aber noch nie mit mir darüber gesprochen hat, um
Rat fragen, ob er ein nicht zugelassenes Medikament verwenden
sollte, dann würde ich ihn zuerst einmal nach zuverlässigen
Unterlagen fragen, ihm dann − soweit ich als Nichtmediziner
dazu in der Lage bin − Chancen und Risiken zu erklären
versuchen und ihm schliesslich nahelegen, nicht auf eigene Faust zu
handeln, sondern die Problematik mit seinem Arzt zu besprechen. Ohne
ärztliche Begleitung und Kontrolle halte ich den Einsatz von
Medikamenten, der Art, wie sie hier zur Diskussion stehen, für
unverantwortlich.