Der Extrakt aus dem
Prostatakrebs-Forum
von KISP
und BPS
Ärzte
– Die Praxis in den Praxen
- Carola-Elke schrieb am 27.5.2007 zu einer
diesbezüglichen Diskussion:
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Der vertragsärztlich tätige niedergelassene Kassenarzt
kann seine Preise für eine „bessere Leistung“ nicht
ohne weiteres erhöhen und damit mehr verdienen als ein Kollege,
der schlechter Leistungen anbietet oder praktiziert – wer
sollte das beurteilen, wenn es keinen einheitlichen
Bewertungsmaßstab gibt und der subjektive Patienteneindruck
entscheidend ist, bei wem sich ein Patient besser aufgehoben fühlt?
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Egal welche Leistung ein Arzt als Vertragsarzt anbietet, sie wird
immer gleich gut oder schlecht vergütet, wenn sie mit der
Krankenkasse abgerechnet wird und dem Honorarsystem der
Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unterliegt.
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Z. Zt. sieht es Dank drohenden und bereits in einigen Regionen
bestehenden Ärztemangels eher so aus, als dass jede Praxis bis
an die Grenzen ausgelastet ist. Über mangelnde Beschäftigung
kann sich auch der schlechteste niedergelassene Arzt nicht
beschweren.
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Viele Ärzte schließen drei Wochen vor Quartalsende ihre
Tür ab und behandeln nicht mehr, weil ihr Budget ausgereizt ist
und die Tätigkeit von den Kassen nicht honoriert wird. Vielen,
die nicht ökonomisch denken, drohen schlimmsten Falls
Regressforderungen, d. h. ihr Honorar wird rückwirkend
gekürzt. Das alles ist Bürokratie pur und hat mit
unternehmerischem Denken, wie bei anderen selbstständigen
Berufen üblich, nichts zu tun.
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Es gibt im Honorarsystem der Kassenärzte Praxis-, Leistungs-
und Medikamentenbudgets, die dem vertragsärztlich tätigen
Mediziner von der KBV im Rahmen von Punktwerten und den Vergütungen
seitens der Krankenkassen auferlegt werden. Mit der Abgabe seiner
Abrechnung erfährt der Arzt ca. ein halbes Jahr danach von der
KBV, wie hoch sein Punktwert für das aktuell abgerechnete
Quartal und somit sein Honorar ist.
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Zum wirtschaftlich und ökonomisch gewinnorientierten Arbeiten
braucht man aber aktuelle Zahlenwerte, um mittel- und langfristige
Investitionen zu planen. Davon sind niedergelassene Ärzte weit
entfernt.
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Das Medizinstudium vermittelt dem angehenden Arzt zudem keinerlei
betriebswirtschaftliches Grundwissen, obwohl er es im späteren
Praxisalltag dringend benötigte.
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Mit der Approbation nach dem zweiten Staatsexamen erwirbt der
Mediziner über die Ärztekammer zuerst einmal das Recht,
„nach bestem Wissen und Gewissen“ ärztlich tätig
zu werden – nicht zu verwechseln mit der Kassenzulassung, die
er als Niederlassungswilliger extra bei der KVB beantragen muss.
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Zuvor benötigt der examinierte Mediziner jahrelange zusätzliche
Facharztausbildungen an Krankenhäusern oder in existierenden
Praxen, die Weiterbildungsberechtigungen besitzen, und erwirbt seine
Facharztbezeichnung.
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Meistens besteht danach der Wunsch sich niederzulassen, und es
beginnt die eigentliche Bürokratie.
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Wenn es so weitergeht, wird sich die neue Generation der Ärzteschaft
zunehmend fragen, ob sie sich die ständige Auseinandersetzung
mit ständig neuen Vorschriften und niedrigen Honoraren über
das vertragsärztliche Kassensystem überhaupt noch antun
möchte, oder sich nicht gleich ins Ausland absetzt oder in
Deutschland auf rein privatärztlicher Basis abrechnet.
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...
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In ländlichen Regionen dürfte es schwierig sein, gänzlich
auf Kassenpatienten zu verzichten, in den Großstädten
sehe ich heute schon eine Menge niedergelassene Fachärzte im
Telefonbuch, die reine Privatpraxen unterhalten.
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Mischformen dürften diejenigen Ärzte praktizieren, die
sehr viele IGeL-Leistungen anbieten und abrechnen können.
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Gemeinschaftspraxen oder Praxisgemeinschaften, die sich oft in
Ärztezentren zu dem Zweck zusammenschließen ihre Budgets
zu vergrößern, sind tendenziell das, was uns Patienten in
Zukunft erwartet.
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Es werden zunehmend ambulante Praxiskliniken aufmachen, die den
Ambulanzen der großen Häuser Konkurrenz machen –
wie Ulla Schmidt mit der neuesten Gesundheitsreform politisch
einläutet, soll die ambulante Versorgung in Krankenhäusern
mit den bestehenden Praxen zukünftig verstärkt
konkurrieren und besser abrechnen dürfen.
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Die Politik beabsichtigt also eindeutig, die Einzelarztpraxis
zunehmend zurückzudrängen.
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Die Hausärzte sind inzwischen schon landauf, landab überaltert,
wie die KVBayern kürzlich mitteilte.
http://www.kvb.de/servlet/PB/menu/1109829/index.html
und an potentiellen Nachfolgern fehlt es – das ist das
Problem, das in diesem Zusammenhang die von Knut erwähnte
gesellschaftliche Überalterung mit sich bringt.
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Eine gewisse Sonderstellung nehmen die wenigen Klinikärzten
ein, die in Krankenhäusern oder an der Universität eine
Karriere hinlegen, und über die der Großteil der
innovativen Therapieansätze zum Wohle der Patienten ausgeht.
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